Die Anträge werden innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages vom Stiftungsvorstand entschieden. Eine positive Entscheidung erfordert die Offenlegung der finanziellen Möglichkeiten im Vorstand durch den Vorsitzenden und mindestens zwei Voten von Vorstandsmitgliedern für den Antrag. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorsitzende auch allein über ein Vorhaben bis zu einer Höhe von maximal 10 000,-€ entscheiden.Die Entscheidungen können im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Über die jeweilige Entscheidung erfolgt eine schriftliche Mitteilung des Vorsitzenden an den Antragsteller. Eine Begründung ist nicht erforderlich.