Förderrichtlinien

Zu den Stiftungszielen kann jede juristisch selbständige Person Anträge einreichen, die vom Stiftungsvorstand beraten und beschieden werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Anträge von Einrichtungen/Institutionen sowie deren Förderung sind nicht zulässig.

Anträge können in folgenden Gruppen/Kategorien gestellt werden:

  • Einmalige Tagungsbesuche, insbesondere mit internationalem Charakter
  • Stipendien für Studienaufenthalte zum Auf- bzw. Ausbau von Netzwerken und fachlichen Kontakten
  • Nachwuchsförderung, insbesondere im akademischen Bereich
  • Vorstudien für Projekte mit dem Ziel der Beantragung von Drittmittelprojekten bei anderen Forschungsförderern
  • Literaturstudien im Rahmen einer Projektvorbereitung
  • Fachübersetzungen von Forschungsergebnissen und anderen fachlichen Dokumenten
  • Experimentelle Kleinuntersuchungen/Vorversuche
    • Software-Entwicklung
    • Datensammlung und Erstellung und Betrieb von Datenbanken
    • Zuschüsse zur Beschaffung von Geräten/Ausrüstungen
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Einzelmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung
    • Wissenschaftliche Veranstaltungen
    • Maßnahmen zur Förderung internationaler Kontakte auf dem Gebiet der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

    Antragdetails

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